11. 08. 2026

Stellungnahme LITRA GVVG
print Created with Sketch. PRINT

11. 08. 2026

Stellungnahme zur Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs

Die LITRA begrüsst die Vernehmlassungsvorlage zur Fortführung der Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und unterstützt die vorgesehene Flexibilisierung nach Artikel 8 GVVG. Angesichts der seit 2021 wieder steigenden Zahl alpenquerender Lastwagenfahrten sei rasches Handeln nötig – die Verlagerungspolitik dürfe aber nicht bei den Betriebsabgeltungen allein stehen bleiben.

Alpenquerender Güterverkehr auf der Schiene: Die Betriebsabgeltungen sichern die Verlagerung von der Strasse. © SBB CFF FFS

Die LITRA begrüsst die Vernehmlassungsvorlage zur Fortführung der Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und unterstützt die Stossrichtung des Bundesrates. Die Fortführung der Betriebsabgeltungen über 2030 hinaus sowie die Anpassung von Artikel 8 GVVG sind sachgerecht und notwendig.

Die aktuelle Situation ist ernst: Seit 2021 steigt die Zahl alpenquerender Lastwagenfahrten wieder an, während die im UKV transportierten Sendungen zurückgegangen sind. Mit der Einstellung der Rollenden Landstrasse Ende 2025 hat sich diese Entwicklung weiter verschärft. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der im alpenquerenden Schienengüterverkehr tätigen Unternehmen und damit die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Verlagerungspolitik sind akut gefährdet.

Die LITRA teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die schwierigen Produktionsbedingungen auf dem Nord-Süd-Korridor bis Ende des Jahrzehnts nicht wesentlich verbessert werden dürften. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Betriebsabgeltungen flexibler zu gestalten und auf die bisher gesetzlich vorgeschriebene Vorgabe jährlich sinkender Abgeltungen je Sendung zu verzichten.

Die LITRA unterstützt ausdrücklich das angestrebte Inkrafttreten der neuen Bestimmungen per 1. Januar 2027, um den Akteuren im Markt rasch Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Der beantragte Zahlungsrahmen von 486 Millionen Franken für die Jahre 2027 bis 2035 ist aus Sicht der LITRA vertretbar.

Zur Flexibilisierung der Abgeltungssteuerung

Die LITRA begrüsst, dass künftig auch eine vorübergehende Erhöhung der Abgeltung je Sendung möglich wird, wenn erschwerte Produktionsbedingungen wie grossräumige Umleitungen aufgrund von Streckensperrungen dies erfordern. Die Möglichkeit einer antizyklischen Steuerung ist richtig und notwendig.

Die LITRA empfiehlt, in den Ausführungsbestimmungen explizit vorzusehen, dass nicht ausgeschöpfte Mittel eines Kalenderjahres in das Folgejahr übertragen werden können und bei der Bemessung der insgesamt abnehmenden Abgeltungen ab 2030 unberücksichtigt bleiben. Andernfalls könnte eine situativ nicht ausgeschöpfte Fördermöglichkeit faktisch zu einer ungewollten Kürzung des verfügbaren Fördervolumens führen.

Zur Verlagerungspolitik im Gesamtkontext

Die LITRA weist darauf hin, dass die vorliegende Vorlage eine notwendige, aber nicht hinreichende Massnahme ist. Betriebsabgeltungen allein können keine Trendwende bei der Verlagerung herbeiführen.

Entscheidend ist, dass die strukturellen Wettbewerbsnachteile der Schiene gegenüber dem Strassengüterverkehr konsequent abgebaut werden: Die Verlagerungswirkung der LSVA muss erhalten und gestärkt werden, und dies auch im Zeitalter der Elektromobilität.

Die LITRA begrüsst demnach, dass das Parlament im Rahmen der SVAG-Revision E-Lastwagen ab 2031 der LSVA unterstellen will. Parallel dazu bleibt auf internationaler Ebene aber weiterhin Druck auf die Nachbarstaaten nötig, um den Ausbau der Zulaufstrecken zur NEAT voranzutreiben.