Geschäftsleitender Ausschuss

Der geschäftsleitende Ausschuss (glA) besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt sind. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Vorbereitung der Geschäfte des Vorstands und die Überwachung und Auftragserteilung an die Geschäftsstelle.